Eheleute und eheähnliche Gemeinschaft
Eltern (Eheleute und eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens einem
Kind mit Kindergeldbezug
ein Elternteil alleinerziehend mit mindestens einem Kind mit Kindergeldbezug
Eltern (Eheleute und eheähnliche Gemeinschaft) mit mindestens einem
Kind mit Kindergeldbezug und die laufend Hilfe zum Lebensunterhalt beziehend oder erwerbslos sind
(Wichtig: Nachweis bei Abholung erforderlich!)
ein Elternteil alleinerziehend mit mindestens einem Kind mit Kindergeldbezug und das laufend Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder erwerbslos ist
(Wichtig: Nachweis bei Abholung erforderlich!)
EINZELKARTEN
Pro Person ist ein separater Antrag zu stellen.
Personen bis einschließlich 17 Jahren
Schwerbehinderte (70%),
Personen in Berufsausbildung (Auszubildende, Schüler, Studenten usw.),
Personen die Bundesfreiwilligendienste ausüben,
Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen,
Erwerbslose
(Wichtig: Nachweis bei Abholung vorlegen!)